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Kosten & Gebühren

Kosten und anwaltliche Gebühren

Eine rechtliche Beratung soll nicht nur inhaltlich nachvollziehbar sein, sondern auch hinsichtlich der entstehenden Kosten transparent bleiben. In der Rechtsanwaltskanzlei Wiegmann werden die voraussichtlich anfallenden Gebühren und Kosten daher frühzeitig besprochen, soweit dies anhand des jeweiligen Sachverhalts möglich ist.

Anwaltliche Gebühren

Die anwaltlichen Gebühren orientieren sich in der Regel an der Höhe des sogenannten Gegenstandswertes, der auch als Streitwert bezeichnet wird. Dieser Wert bildet in vielen Angelegenheiten die Grundlage für die Berechnung der anwaltlichen Vergütung und der gerichtlichen Kosten.

Anhand des Gegenstandswertes kann Rechtsanwalt Jan Wiegmann Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten eines Verfahrens informieren. Nach Durchsicht der von Ihnen überreichten Unterlagen und Akten kann außerdem eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und zum Prozessrisiko Ihrer Angelegenheit erfolgen.

Grundlage für die Gebührenberechnung sind insbesondere das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, sowie das Gerichtskostengesetz, kurz GKG.

Erstberatung

Bei einer Erstberatung wird zunächst der Sachverhalt aufgenommen und rechtlich eingeordnet. Ziel ist es, Ihnen eine erste Einschätzung zu geben, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, welche Risiken zu beachten sind und welche weiteren Schritte sinnvoll sein können.

Für die Erstberatung sehen die gesetzlichen Vorschriften vor, dass zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden kann. Auch nach einer Erstberatung kann eine Vereinbarung über das weitere Honorar geschlossen werden, etwa in Form eines Stundenhonorars oder einer Pauschalgebühr.

Vor einer weitergehenden Tätigkeit wird besprochen, welche Art der Abrechnung für die jeweilige Angelegenheit in Betracht kommt.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann die Frage der Kostendeckung vorab geklärt werden. Hierfür werden die Versicherungsunterlagen und Angaben zur konkreten Angelegenheit benötigt.

Bitte bringen Sie zu einem Besprechungstermin daher vorhandene Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Dazu gehören insbesondere die Versicherungspolice, die Versicherungsnummer und vorhandene Schreiben der Versicherung.

Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung ist regelmäßig eine wichtige Grundlage dafür, ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit übernimmt.

Dauermandate

Bei wiederholter Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung kann der Abschluss eines Beratungsvertrages sinnvoll sein. Dies betrifft insbesondere Mandate, bei denen regelmäßig rechtliche Fragen geprüft, Schreiben erstellt oder laufende rechtliche Angelegenheiten begleitet werden sollen.

In einem solchen Dauermandat kann vorab vereinbart werden, welche Leistungen umfasst sind und welche monatliche Vergütung hierfür anfällt. Die Abrechnung erfolgt dann auf Grundlage der zuvor getroffenen Vereinbarung.

Dadurch entsteht für beide Seiten eine klare Grundlage für die laufende Zusammenarbeit.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Bei finanzieller Not kann unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Die Beratungshilfe betrifft den außergerichtlichen Bereich. Hierfür ist grundsätzlich vor der anwaltlichen Beratung ein Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

Im gerichtlichen Bereich kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Klageeinreichung oder Klageerwiderung bei dem zuständigen Gericht. Die Bewilligung hängt unter anderem von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ab.

Rechtsanwalt Jan Wiegmann unterstützt Sie bei der Einordnung, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Beantragung im Zusammenhang mit Ihrer Angelegenheit vorzubereiten ist.

Hinweis: Eine konkrete Kosteneinschätzung ist regelmäßig erst möglich, wenn der Sachverhalt und die maßgeblichen Unterlagen geprüft wurden.