Kosten & Gebühren
Anwaltliche Gebühren
Die anwaltlichen Gebühren orientieren sich in der Regel an der Höhe des so genannten „Gegenstandswertes“, auch „Streitwert“ genannt. Anhand dieses Wertes kann ich Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten des Verfahrens informieren. Ebenso kann ich Sie nach Einsicht der mir überreichten Akten über die Erfolgsaussichten und das Prozessrisiko in Ihrer Angelegenheit aufklären.
Grundlagen für die Gebührenberechnung sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG] und das Gerichtskostengesetz [GKG].
Erstberatung
Im Falle der Erstberatung legen die gesetzlichen Vorschriften nahe, dass zwischen den Parteien eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Auch nach dieser Erstberatung kann eine Vereinbarung über das Honorar in Form von Stundenhonoraren oder einer Pauschalgebühr getroffen werden.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben sollten, kläre ich für Sie deren Kostendeckung ab. Bringen Sie daher bitte diesbezügliche Unterlagen zu einem Gespräch mit.
Dauermandate
Im Falle von wiederholender Inanspruchnahme meiner Rechtsberatung (Dauermandate) ist der Abschluss eines Beratungsvertrages möglich. Ich erledige dann im Rahmen der zuvor getroffenen Vereinbarung alle Rechtsgeschäfte zu einer gleich bleibenden monatlichen Gebühr.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Ebenso unterstütze ich Sie bei finanzieller Not und im Falle einer gerichtlichen Streitigkeit bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe im Rahmen der Klageeinreichung/Klageerwiderung bei dem für Sie zuständigen Gericht.
Im außergerichtlichen Bereich ist die vorherige Beantragung und Erlangung eines Beratungshilfescheins durch Sie bei dem für Sie zuständigen Gericht vorzunehmen.